Pressemitteilung
Niedernhausen-Oberjosbach, 08.06.2026
BI „ProWald“ kritisiert die Begründung der Klage des Vereins „Umweltschutz Taunus e.V.“ gegen Ultranet und fordert Transparenz für Niedernhausener Bürger
Die Bürgerinitiative „ProWald“ kritisiert zum einen die inhaltlich teils unzutreffende Begründung der Klage des Vereins „Umweltschutz Taunus e.V.“ (vormals BI Ultranet) und einzelner Privatleute gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bundesnetzagentur zum Ausbau der Höchstspannungsleitung „Ultranet“, zum anderen auch das verfolgte Ziel, nach Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses die Verschwenkung über den Ortsteil Oberjosbach zu erreichen (D3 Variante).
Ziel der Klage ist die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses und im Weiteren eine sogenannte „kleinräumige Verschwenkung“ der Trasse, um die Belastung der Anwohner entlang der bestehenden Leitung zu reduzieren.
Nach Auffassung der BI ProWald würde eine solche Verschwenkung jedoch einen weiteren erheblichen Eingriff in die Wald- und Naturflächen der Gemarkung Niedernhausen (insbesondere des Ortsteils Oberjosbach) bedeuten. Die Stromtrasse würde in der sogenannten D3-Variante künftig durch den Wald zwischen Lenzhahn und Oberjosbach verlaufen.
Die Darstellung des Vereins „Umweltschutz Taunus e.V.“, wonach dabei überwiegend Kalamitätsflächen beziehungsweise keine schutzwürdigen Waldflächen betroffen seien, ist aus Sicht der BI ProWald genauso unzutreffend wie die Aussage, im weiteren Verlauf um Oberjosbach herum sei lediglich Wasserschutzgebiet III betroffen. Die D3-Trasse verläuft vielmehr zwischen den beiden Schutzzonen II der Oberjosbacher Trinkwasserbrunnen.
Auch die Behauptung, den 17 für die D3-Verschwenkung erforderlichen neuen Strommasten stehe ein Rückbau von 15 Masten entgegen, ist nicht zutreffend, weil ein solcher Rückbau auf absehbare Zeit nicht realisierbar ist. Die bestehende Wechselstromleitung würde nämlich weiterhin an den Masten verbleiben! Darüber hinaus verlaufen entlang der heutigen Trasse auch Leitungen der Syna, der Bahn sowie der Gemeinde, die weiterhin benötigt würden. Auch eine Verlegung des Umspannwerkes ist aus Sicht der BI weder realistisch noch wirtschaftlich vertretbar und bereits vom Betreiber abgelehnt worden.
Die BI ProWald sieht hier auch ein erhebliches Informationsdefizit. In den zahlreichen Presseveröffentlichungen wird nicht erwähnt, dass die D3-Variante den Mastenwald in Niedernhausen erheblich vergrößern würde. Würde diese Verschwenkung von Ultranet realisiert, würden also die vorhandenen Leitungen (15 Masten) weiter bestehen und zusätzlich 17 Masten um Oberjosbach herum gebaut werden, deren Bau zu einem weiteren Verlust von intakten Buchen- und Eichenbeständen führen würde.
Da bereits feststeht, dass auch durch den Bau des Rhein-Main-Links (Erdkabeltrasse von der Nordsee in das Rhein-Main-Gebiet) erheblicher Natur- und Waldverlust in der Gemarkung Niedernhausen eintritt, kann sich die Bi Pro Wald auch ausdrücklich nicht der Auffassung anschließen, dass die angestrebte Verschwenkung mit einer, wie behauptet, „überwältigenden Anzahl von Argumenten als erheblich vorzugswürdig“ zu bezeichnen ist.
Die BI ProWald warnt davor, dass Oberjosbach bei Umsetzung der geforderten Verschwenkung künftig von ober- und unterirdischen Stromtrassen umgeben wäre: Westlich durch die Hochspannungsleitungen von Syna und Bahn, östlich durch die Ultranet-Leitung sowie die geplante Erdkabeltrasse des Rhein-Main-Links. Zusätzlich müssten weitere Waldflächen gerodet werden - ergänzend zu den bereits vorgesehenen Schneisen für den Rhein-Main-Link sowie für geplante Windkraftanlagen einschließlich der notwendigen Zuwegungen.
Nach Ansicht der BI ProWald würden die Anwohner im Lenzhahner Weg und auf dem Schäfersberg dadurch nicht nachhaltig entlastet, gleichzeitig entstünden jedoch zusätzliche Belastungen für Mensch und Umwelt rund um Oberjosbach.
Obwohl es den Klägern gegen Ultranet vordergründig nur um die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses geht, so wird in der Klage umfangreich argumentiert, dass die Bundesnetzagentur die D3-Variante gegenüber der Bestandstrasse hätte priorisieren müssen. Der Verein „Umweltschutz Taunus e.V.“ stellt auf seiner Homepage zudem weiterhin die D3-Verschwenkung als einzige alternative Variante dar. Er verkennt, dass sich die Gegebenheiten durch Windkraftanlagen und den Rhein-Main-Link weiter verändert haben und die D3 Verschwenkung nicht vorzugswürdig ist.
Offensichtlich wird nach wie vor der Wert des Waldes für Klima, Wasserhaushalt und Lebensqualität nicht erkannt.
Auch wenn im Falle einer Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses eine neue Abwägung der verschiedenen Trassenoptionen erfolgen würde, ist die BI ProWald der Überzeugung, dass die D3-Variante aufgrund der erheblichen zusätzlichen Belastungen nicht umgesetzt werden kann.
Die BI ProWald hat den Verein „Umweltschutz Taunus e.V.“ aufgefordert, aus ihrer Sicht unzutreffende Aussagen gegenüber dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig zu korrigieren. Der „Umweltschutz Taunus e.V.“ hat sich hierzu trotz mehrfacher Nachfrage nicht geäußert.