Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens können auch die Bürgerinnen und Bürger ihre Einwände bezüglich der vorgeschlagenen Trassenführung vorbringen. Dies geschieht zum Beispiel per E-Mail an die Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde: vorhaben82@bnetza.de
Der nächste Stichtag ist der 1. Oktober 2024. Wir haben als Anregung ein Musterblatt mit den aus unserer Sicht wichtigsten Aspekten erstellt, das Sie gerne als Basis verwenden können.