Rhein-Main-Link
Der Rhein-Main-Link ist Teil einer mehr als 500 km langen Höchstspannungs-Gleichstrom-Leitung von der Nordsee bis zu den Verbrauchern in der Rhein-Main-Region. Sie ist durchgehend als Erdkabeltrasse vorgesehen. Die Trasse soll nach den Planungen des Betreibers Amprion auch unmittelbar an Oberjosbach vorbeilaufen:
Der Kartenausschnitt zeigt den vom Vorhabenträger vorgeschlagenen ca. 250 Meter breiten Trassenkorridor. Innerhalb dieses Korridors wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der exakte Trassenverlauf für das Erdkabel ermittelt.
Quelle: Amprion (dort kann man durch Verschieben und Hineinzoomen jeden Bereich detailliert anschauen).
Auf der Oberjosbach-Homepage kann man die Karte auch heranzoomen, um mehr Details zu erkennen.
Mit dem Bau des Rhein-Main-Link wird nach Abschluss des Planungs- und Genehmigungsverfahrens voraussichtlich 2028 begonnen. Der Bau erfolgt abschnittsweise. Ab 2033 soll dann der erste Strom über die Leitung fließen. Der Rhein-Main-Link besteht aus vier einzelnen Vorhaben mit Endpunkten in Hofheim, Kriftel, Bürstadt (Bergstraße) und im hessischen Ried. Alle vier Vorhaben laufen bei Oberjosbach noch nebeneinander in der gleichen Trasse. Daraus ergibt sich ein 40 Meter breiter Streifen, auf dem dauerhaft keine Bäume oder tiefwurzelnden Pflanzen mehr wachsen dürfen.
Jedes der vier Vorhaben überträgt 2 Gigawatt Leistung, also in etwa die Leistung von 200 modernen Offshore-Windturbinen (vergleichbar mit der Leistung zweier Kernkraftwerksblöcke). Die Gesamtleistung aller vier Vorhaben beträgt somit 8 Gigawatt.
Die dicken Erdkabel werden in offener Bauweise in etwa 2 Meter tiefen Gräben verlegt. Es sind vier Leitungen mit je drei Kabeln, die mit entsprechendem Abstand in Gräben von je 3,5 bis 5,5 Meter Breite verlegt werden. Die gesamte Trassenbreite beträgt etwa 40 Meter. Während des Baus wird ein bis zu 75 Meter breiter Arbeitsstreifen benötigt, u.a. um die ausgehobenen Erdschichten getrennt voneinander ablagern zu können. Das heißt, alle Bäume, Streuobstwiesen, Sträucher und Hecken auf einer Trassenbreite von ca. 75 Meter werden gerodet!
Nur bei sehr schwierigen Querungen von Autobahnen, Bahnlinien, Flüssen usw. kommt eine (teure) Bohr- oder Tunnelungstechnik zum Einsatz. Diese kann theoretisch auch in Waldgebieten oder anderen geschützten Feldfluren eingesetzt werden, allerdings sind damit nur kurze Abschnitte realisierbar.
Die BI ProWald hatte interessierte Bürgerinnen und Bürger am 29.09.2024 zu einer Trassenbegehung eingeladen. Einen Bericht dazu finden Sie hier.
Foto: Beispiel einer Erdkabelverlegung in Norddeutschland (Quelle: Amprion)
Im 250 Meter Streifen (Vorgeschlagener Trassenkorridor) liegen Flurstücke aus folgenden Flurbereichen (ohne Gewähr):
- Hinterwald / Flur 40
- Nassestückfeld / Flur 16
- Auf der Lück / Im Zeilgewann / Flur 9 / Flur 18
- Saalbachfeld / Flur 17
- Auf dem Reustert / Schießeck / Flur 19
- Weiber 2. Gewann / Girn 2. Gewann / Jungferndriesch 4. Gewann / Flur 6
- Weselmorgen / Flachsgraben 1. Gewann / Flur 14
- Im Gärtchen / Mühlmark / Lochgewann / Flur 27
- Am Wolfsgraben / Hinter dem Wolfsgraben
- Neuwiese / Hinter der Neuwiese / Flur 28
- An der Dornheeg / Sandkaut 1. Gewann / Flur 34
- Im Hartemuß / Flur 36 / Vorm Kamm / Flur 29 / Haard
Nach der Kabelverlegung kann der Boden grundsätzlich wieder landwirtschaftlich genutzt werden - auf dem Schutzstreifen über der Kabeltrasse (40 Meter Breite) dürfen jedoch weder Gebäude noch Bäume und tiefwurzelnde Pflanzen wachsen.
Das folgende Bild zeigt, dass die Wasserschutzgebiete unserer Tiefbrunnen für die Oberjosbacher Wasserversorgung direkt vom Projekt betroffen sind (Quelle: Stellungnahme der Gemeinde Niedernhausen 09/2024).
Beschreibung des Trassenverlaufs um Oberjosbach
Nicht uninteressant ist die Beschreibung des Vorhabenträgers Amprion ("Querung mehrerer gesetzlich geschützter Biotope" ...) im Anhang 2 des Antrags auf Planfeststellungbeschluss. Auf Seite 121 heißt es (Auszug):
Nachdem die Vorschlagstrasse die L 3273 (zwischen Lenzhahn und Heftrich) gequert hat, verläuft sie weiter in südöstlicher Richtung und quert in kurzem, gestrecktem Verlauf auf einer Länge von etwa 2,6 km ein Vorranggebiet Wald und Forstwirtschaft, welches einen größeren offenen Bereich aufweist, und umgeht dabei ein FFH-Gebiet sowie einen Altlastenbereich (ehemaliger Gemeindemüllplatz). Nachdem die Vorschlagstrasse das Vorranggebiet wieder verlässt, muss der westliche Bereich mehrerer gesetzlich geschützter Biotope großflächig gequert werden, um die Ortschaft Oberjosbach und nordöstlich dieser gelegene siedlungsnahe Freiflächen zu umgehen. Dabei verlässt sie den Rheingau-Taunus-Kreis und verläuft kurzzeitig im Main-Taunus-Kreis. Während der Querung mehrerer gesetzlich geschützter Biotope, schwenkt die Vorschlagstrasse in südwestliche Richtung ein, verläuft wieder im Rheingau-Taunus-Kreis, indem sie den Main-Taunus-Kreis verlässt und quert die L 3027 (von Oberjosbach nach Ehlhalten), um im folgenden Verlauf weiteren Siedlungsflächen, den Zonen I und II von Wasserschutzgebieten und Vorranggebieten Wald und Forstwirtschaft durch kleinräumige Richtungswechsel auszuweichen. Währenddessen quert und umgeht die Vorschlagstrasse weitere gesetzlich geschützte Biotope, verlässt den Rheingau-Taunus-Kreis und verläuft weiter im Main-Taunus-Kreis. Dann quert sie folgend die L 3026 (von Niedernhausen nach Niederjosbach).
Die "gesetzlich geschützten Biotope" sind in der Karte auf Seite 122 der o.g. Unterlage (Ausschnitt s.u.) mit magentafarbenen Linien eingezeichnet. Rot sind Siedlungsgebiete, grün Vorranggebiete Wald und Forstwirtschaft und hell-/dunkelblau die Wasserschutzzonen 2 und 1.