Worum geht es?
Auf den drei Windvorranggebieten in der Niedernhausener Gemarkung (siehe Karte) sollen voraussichtlich 7 Windräder gebaut werden. Durch die Eigentumsverhältnisse der Flächen sind neben der Gemeinde Niedernhausen die Städte Idstein und Eppstein sowie das Land Hessen (HessenForst) beteiligt. Die drei Kommunen haben sich nach einem Interessenbekundungsverfahren im Juli 2025 für den regionalen Energieversorger Mainova AG als Projektenwickler für den Bau der Windkraftanlagen entschieden. Er wurde aus 13 Anbietern ausgewählt.
Die BI ProWald begrüßt, dass ein in der Region verwurzelter Energieversorger ausgewählt wurde, der die lokalen Gegebenheiten kennt und sich im Sponsoring für Mensch und Natur in der Region engagiert. Sie hofft, dass Mainova bei Planung, Bau und Betrieb der Windkraftanlagen größtmögliche Rücksicht auf Wald, Boden und Trinkwasser nehmen wird.
Was sind die Herausforderungen?
In den nächsten 2-3 Jahren sind wichtige Fragen zwischen allen Projektbeteiligten (Gemeinde Niedernhausen, Stadt Idstein, Stadt Eppstein, ggf. HessenForst und Mainova AG) zu klären, u.a.
- Kostenaufteilung zwischen den Beteiligten
- Rechtsform der Kooperation
- Betriebsform des Windparks
- Bürgerbeteiligung
- Bestimmung der Projektanteile der Beteiligten
Die drei Kommunen stimmen sich bei allen Projektschritten fortlaufend ab.
ProWald wird die weiteren Planungen sehr genau verfolgen. Neben möglichst geringen Eingriffen in Natur und Umwelt geht es auch um den Einfluss und den Projektanteil der Gemeinde Niedernhausen und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger.
Aktueller Sachstand
Die Verwaltung der Gemeinde Niedernhausen berichtet regelmäßig im Sozial-, Umwelt- und Klimaausschuss (SUKA) der Gemeindevertretung über den aktuellen Sachstand. ProWald wird diese öffentlich zugänglichen Inhalte regelmäßig auswerten und maßgebliche Inhalte an dieser Stelle veröffentlichen. Aktuell liegt uns der Sachstand vom 04.11.2025 vor (Bericht XIV).
Für die komplexen Vertragsverhandlungen mit der Mainova AG wurde von den drei beteiligten Kommunen die Rechts- und Wirtschaftsberatung Sterr-Kölln & Partner (SKP), Freiburg, beauftragt. Die SKP verfügt über entsprechende juristische und wirtschaftliche Expertise und hat bereits die Stadt Idstein und die Gemeinde Hünstetten beraten. Erste Gespräche gab es Anfang November 2025 - die Rahmenverträge sollen bis April 2026 vorliegen.
Die Gemeindeverwaltung plant einen umfassenden Bericht zu Möglichkeiten, Grenzen und Risiken der Maßnahme, der Bestandteil der finalen Beschlussempfehlung sein wird. Er soll Aussagen zu folgenden Themen enthalten:
- Ausgestaltung der Gesellschaftsstruktur
- Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
- Einbindung der Städte Idstein und Eppstein (sowie HessenForst)
- Darstellung der finanziellen und steuerlichen Auswirkungen
ProWald wird versuchen, frühzeitig Informationen zu diesen Themen zu erhalten, verständlich aufzubereiten und der interessierten Öffentlichkeit transparent zur Verfügung zu stellen.
Um welche Flächen geht es?
Die hessische Landesregierung hatte bereits 2011 entschieden, 2% der Fläche des Landes Hessen für den Bau von Windenergieanlagen vorzusehen. Innerhalb der Gemarkung der Gemeinde Niedernhausen wurden von der Regionalversammlung Südhessen so genannte Vorrangflächen für Windenergieanlagen ausgewiesen (zunächst vier, nach weiterer Prüfung blieben drei übrig). Für die Flächen, die im Besitz der Gemeinde Niedernhausen gehören, wurde in einem Bürgerentscheid am 8. Oktober 2023 eine Grundsatzentscheidung zur Windkraftnutzung herbeigeführt. Auch für die Flächen der anderen Eigentümer entschieden sich dann die jeweiligen Gremien für den Bau von Windenergieanlagen.
Das folgende Bild zeigt die Lage und die Besitzverhältnisse dieser drei Flächen (Quelle: Gemeinde Niedernhausen):

Die Gemeinde Niedernhausen stellt auf ihrer Homepage Informationen zur Windenergie in Niedernhausen bereit, unter anderem detaillierte Flächensteckbriefe der Vorrangflächen:
https://www.niedernhausen.de/verwaltung-politik/buergerentscheid-windkraft/
Um wie viele Windräder geht es?
Wie viele Windräder gebaut werden, hängt von den konkreten Planungen des Projektentwicklers ab. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Gesamtfläche der drei Vorranggebiete könnten insgesamt 7 größere bzw. 12 kleinere Windräder errichtet werden. Die Windräder sind je nach Bauausführung bis zu 260 m hoch (Nabenhöhe) und haben einen Rotordurchmesser von bis zu 150 Metern.
Bei dem folgenden Foto handelt es sich um eine Simulation der LandesEnergieAgentur Hessen (dort sind mehr Windräder eingezeichnet als es tatsächlich werden). Es zeigt den Blick vom Akazienweg Richtung Niedernhausen.

Was spricht gegen Windenergieanlagen im Wald?
Alle Vorrangflächen liegen im Wald, d.h. mit dem Bau und Betrieb von Windkraftanlagen geht der Verlust wertvoller Waldflächen einher - mit allen negativen Folgen, die dies mit sich bringt.
Die Bürgerinitiative ProWald hat sich intensiv mit den negativen Auswirkungen beschäftigt.