Hilfestellung für Bürgerinnen und Bürger

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Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens können auch die Bürgerinnen und Bürger ihre Einwände bezüglich der vorgeschlagenen Trassenführung vorbringen. Dies geschieht zum Beispiel per E-Mail an die Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde: vorhaben82@bnetza.de 

Der nächste Stichtag ist der 1. Oktober 2024. Wir haben als Anregung ein Musterblatt mit den aus unserer Sicht wichtigsten Aspekten erstellt, das Sie gerne als Basis verwenden können.

Hier können Sie sich das Blatt anschauen und herunterladen.