Auswirkungen

Unsere Position ist: "Unser Wald ist Klimaschutz!"


Unsere Leitlinie lautet:
Ausbau der erneuerbaren Energie - ja, aber orts- und naturverträglich.

 

Warum wir in Niedernhausen unser regionales Klima nicht verkaufen sollten

Mit Aufmerksamkeit verfolgen wir im Vorfeld des Bürgerentscheids am 08.10.2023 die Positionierung verschiedener Gruppen zu der Frage, ob Windkraftanlagen in Wäldern im Gemeindegebiet von Niedernhausen und den Nachbargemeinden gebaut werden sollen.
Wir finden, dass bei der aktuellen Diskussion die konkrete Situation in Niedernhausen stärker beachtet werden sollte. Windkraft ist ein Beitrag für den Klimaschutz, aber für die besonderen Verhältnisse in Niedernhausen nicht die richtige Option. Natur- und Klimaschutz dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Industrieanlagen gehören nicht in den Wald.

 

1. Wald ist Klimaschutz

Bei allen drei Vorranggebieten werden für den Bau von Windkraftanlagen erhebliche Waldrodungen erforderlich sein. Hierdurch wird das ohnehin geschwächte Ökosystem Wald weiter bedroht. Zurzeit sind auf unserem Gemeindegebiet bereits ca. 200 ha (2 Mio. qm) hauptsächlich Fichtenbestände durch die Dürre/Borkenkäferbefall abgestorben.

Der Wald ist für das ökologische Gleichgewicht und den Klimaschutz für die Produktion von Sauerstoff, die Luftreinhaltung, den Wasserhaushalt und die Artenvielfalt von unschätzbarem Wert:

  • Wald bindet klimaschädliches CO2 und trägt so zum Klimaschutz bei.
    Wir alle spüren jetzt schon die Folgen der Erderwärmung, wie z.B. Hitzewellen und Dürreperioden. Durch die Zerschneidung des Waldes infolge Abholzung entstehen immer mehr Waldränder, die das Mikroklima, die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit bis mehrere hundert Meter in den Wald hinein beeinflussen. Die Bodentemperatur an den Waldrändern steigt durch die Rodung stark an, die Kühlungsfunktion des Waldes kann an diesen Bereichen nicht mehr erbracht werden. Zudem bieten die Waldränder mehr Angriffsfläche für Stürme.
  • Bei uns sind besonders wertvolle 30 Jahre alte Buchen- und Eichenbestände betroffen, die gerodet werden müssten, um Windkraftanlagen zu errichten. Die festgelegten Vorranggebiete, die für die Errichtung von Windkraftanlagen vorgesehen sind, liegen größtenteils nicht im Bereich der Kalamitätsflächen, also der Flächen auf denen bereits großflächig durch Dürre und den Borkenkäfer die Baumbestände, größtenteils Fichte, abgestorben sind.
  • Wald speichert Wasser und ist dadurch elementar für Grundwasserneubildung und Wasserversorgung. Teilbereiche zweier Vorranggebiete (Nickel, Hohe Kanzel) befinden sich in der Wasserschutzzone III. Ein Hektar gesunder, tiefgründiger Waldboden kann weit über 1 Million Liter Wasser speichern.
  • Wald ist Lebensraum für Pflanzen und Tiere und wichtiger Bestandteil des gesamten Ökosystems.
  • Wald ist Erholungsraum und trägt maßgeblich zur Attraktivität unseres Wohnortes Niedernhausen bei.

Auch die dauerhafte Verbreiterung der Zufahrtswege zu den Windkraftanlagen auf ca. 5,5 m sowie die Verfestigung der Wege für den Schwerlasttransport, den Aufbau der Anlagen sowie die Durchführung von Wartungsarbeiten wird das Erscheinungsbild des Waldes nachhaltig verändern. Hierbei entstehen irreparable Schäden an der Struktur des Waldes. Die Entstehung einer 1 cm tiefen Waldhumusschicht dauert fast 100 Jahre. Diese wird durch die Zufahrtswege dauerhaft zerstört und der Boden verliert damit auch die Wasserfilterfähigkeit und die Wasserspeicherfähigkeit.

 

2. Flächen nur teilweise in Gemeindeeigentum

Nur ein einziges Vorranggebiet befindet sich vollständig im Gemeindebesitz, nämlich das Vorranggebiet „Hahnberg“. In diesem Gebiet sind 2 Windkraftanlagen möglich. Bei allen anderen Vorrangflächen ist das Eigentum der Gemeinde Niedernhausen verschwindend gering, nämlich an der „Hohen Kanzel“ 14 % und am „Hohlen Stein“ (20 %).

Die erhofften Erträge aus den Windkraftstandorten kommen im Hinblick auf die Vorranggebiete am Nickel und an der hohen Kanzlei also allenfalls zu einem sehr kleinen Anteil unserer Gemeinde und uns Bürgern Niedernhausens zugute.

 

3. Geringe Windhöffigkeit

Weiterhin scheint uns wichtig, darauf hinzuweisen, dass sich alle drei Vorranggebiete mit einer Windhöffigkeit von 5,75 – 6,00 m/s in einer „Schwachwindlage“ befinden.

Der Betrieb der Anlagen mit einer Windhöffigkeit von unter 6,5 m/s war unter den bisherigen Rahmenbedingungen nicht wirtschaftlich. Auch wenn heute Anlagen mit einer höheren Nabenhöhe am Markt verfügbar sind, besteht eine erhebliche Unsicherheit bei einem wirtschaftlichen Betrieb an Standorten mit bis zu 6,5 m/s. Daher befinden sich 99,6 % der genehmigten Windenergieanlagen im Bestand an Standorten mit mehr als 7 m/s.

Es bestehen also starke Zweifel, ob Windräder in unserer Gemeinde überhaupt die im Raum stehenden Strommengen erzeugen können. Selbst wenn eine 6 MW Windkraftanlage (bis zu 280 m Gesamthöhe) gebaut wird, bedeutet dies nicht, dass mit einer entsprechenden Stromerzeugung zu rechnen ist. Denn die Stromproduktion ist letztlich abhängig von der Windgeschwindigkeit.

In Anbetracht des eingeschränkten Nutzens von Windrädern speziell für Niedernhausen und uns als Bürger der Gemeinde erscheinen uns die mit der Errichtung von Windrädern in unserem Wald verbundenen Nachteile einfach zu groß. Der Schutz unseres Waldes sollte höchste Priorität erhalten.

 

4. Artenschutz

Der Lebensraum von Tieren und Pflanzen wird durch den Bau der Windkraftanlagen und Zufahrtstraßen zerstört. Nicht nur Fledermäuse, Rotmilan und Mäusebussard sind hier betroffen. Auch Falken sind neuerdings regelmäßig bei ihren Beuteflügen zu sehen. Das Mikroklima und auch Kleinstlebewesen haben eine wichtige Funktion.

Zudem ist das Vorkommen der Wildkatze auf Niedernhausener Gemeindegebiet nachgewiesen. Die Wildkatze gehört zu den "besonders geschützten" Arten. Auf der Roten Liste der Wirbeltiere wird sie als "gefährdet" eingestuft. In der FFH-Richtlinie (Flora-Fauna-Habitatrichtlinie) steht sie im Anhang IV, welche "streng zu schützende Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse" auflistet und verbietet, Individuen dieser Arten zu töten oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen. Jahrzehntelange Bemühungen des Natur- und Artenschutzes werden zunichte gemacht, wenn Windkraftanlagen in unseren Wäldern errichtet werden.

 

5. Sonstige Belastungen der Gemeinde Niedernhausen

Die Gemeinde Niedernhausen ist bereits heute zahlreichen Infrastrukturbelastungen mit entsprechenden Emissionen ausgesetzt: 

  • Stromtrassen
  • Autobahn A3
  • ICE Trasse
  • Flugverkehr
  • künftig: Ultranettrasse

Die Bürgerinitiative proWald Niedernhausen setzt sich für den Schutz des Waldes ein.

Unterstützen Sie uns mit einem NEIN beim Bürgerentscheid am 08.10.2023