Bürgerentscheid

Die Gemeindevertretung Niedernhausen hat 2023 beschlossen, über die grundsätzliche Haltung zum Thema Windenergie alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger abstimmen zu lassen. Dabei geht es konkret um die Frage, ob auf den ausgewiesenen Vorrangflächen Windkraftanlagen prinzipiell errichtet werden sollen. Alle Flächen liegen auf Höhenlagen im Wald, nur ein Teil der Flächen ist im Besitz der Gemeinde Niedernhausen. Nur um diese Flächen geht es bei dem Bürgerentscheid.

Die Fragestellung lautet auf Beschluss der Gemeindevertretung wie folgt:

„Sind Sie dafür, dass Windkraftanlagen innerhalb der ausgewiesenen Vorranggebiete auf den gemeindeeignen Waldflächen errichtet werden?“

Die Abstimmung erfolgt parallel zur hessischen Landtagswahl am 8. Oktober 2023.

Auch wenn die Zahl der Windenergie-Befürworter aufgrund der Energiekrise und des Klimawandels merklich zugenommen hat, ist der Bau von Windenergieanlagen IM WALD in weiten Kreisen wegen der ökologischen Folgen höchst umstritten.
 

Auswirkungen der Entscheidung

Ein mehrheitliches "Ja"
würde bedeuten, dass die Gemeinde aktiv den Bau von Windenergieanlagen (auf Flächen im Eigentum der Gemeinde) angeht. Aber nur ein einziges Vorranggebiet befindet sich vollständig im Gemeindebesitz, nämlich das Vorranggebiet „Hahnberg“. In diesem Gebiet sind 2 Windkraftanlagen möglich. Bei allen anderen Vorrangflächen ist das Eigentum der Gemeinde Niedernhausen verschwindend gering, nämlich an
der „Hohen Kanzel“ 14 % und am „Hohlen Stein“ 20 %. Den größeren Anteil haben die Nachbarstädte Idstein bzw. Eppstein. Die erhofften Erträge aus den Windkraftstandorten kommen im Hinblick auf die Vorranggebiete am
Nickel und an der hohen Kanzlei also allenfalls zu einem sehr kleinen Anteil unserer Gemeinde und damit uns Bürgern Niedernhausens zugute.
Über die Auswirkungen für den Wald und seine ökologischen Funktionen informieren wir ausführlich auf einer separaten Seite.

Ein mehrheitliches "Nein"
bedeutet, dass die Gemeinde keine Aktivitäten unternimmt, um Windenergieanlagen (auf Flächen im Eigentum der Gemeinde) zu planen.

Wenn Sie unseren Argumenten folgen können, bitten wir Sie, am 8. Oktober 2023 beim Bürgerentscheid mit NEIN zu Windkraftanlagen im Niedernhausener Wald zu stimmen. Jede Stimme zählt!