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Der Taunus weist aufgrund seiner besonderen Eigenart des Landschaftsbildes, seiner reichen Ausstattung mit Wald, strukturreich genutzten Flächen und anderen naturnahen Landschaftselementen eine besondere Bedeutung für die Naherholung auf.
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Für die Menschen der Rhein-Main-Region ist der Taunus ein wichtiger Ort, an dem sie Ruhe finden und Kraft schöpfen können. Auch der Wohnwert wird entscheidend von Möglichkeiten der Naherholung und der Identifizierung mit der Umgebung mitbestimmt.
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Neben den beliebten und teilweise häufig frequentierte Ausflugszielen und den örtlichen Wanderwegen des Naturparks Rhein-Taunus gibt es in Niedernhausen überörtlich bedeutsame Wegeverbindungen, wie den Europäischen Fernwanderweg oder die Radfernwege. Deshalb kommen auch viele Gäste gerne in den Taunus.
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Die Attraktivität eines Naherholungsgebietes hängt aber neben seiner Erholungseignung auch vom Fernhalten störender Konfliktnutzungen ab. Wälder und naturnahe Freiräume an Siedlungsrändern müssen für die wohnungsnahe Erholung gesichert werden.
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Durch die Errichtung von Windenergieanlagen verliert der Wald seine Funktion als Naherholungsgebiet. Gerade weil die Anwohner der Rhein-Main-Region schon so stark belastet sind, sollte jede weitere Beeinträchtigung der Lebensqualität durch Maßnahmen, deren Nutzen an diesem Standort zweifelhaft ist, vermieden werden.
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Das landschaftliche Potenzial und die Erholungseignung der Kulturlandschaft ist ein besonderer Faktor der Attraktivität und auch im Sinne der Daseinsvorsorge zu sichern. Solche Flächen sollen als Grundsatz der Regionalplanung für die Allgemeinheit erhalten, entwickelt und vor Beeinträchtigungen geschützt werden.
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Die Zugänglichkeit der Naherholungsgebiete muss für Erholungssuchende gewährleistet bleiben. Die Erholung der Allgemeinheit, insbesondere die landschaftsgebundene Erholung, soll Vorrang gegenüber anderen Formen der Nutzung haben.
Bildnachweis: Geo Pfad (Oberjosbach), Bürgerinitiative proWald Niedernhausen