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Für die Errichtung von Windenergieanlagen und den Zufahrtswegebau werden Flächen gerodet und planiert. Oftmals werden die Flächen durch Austausch von Bodenmaterial „verbessert“. Dabei werden die für die Qualität des Grund- und Trinkwassers bedeutenden quartären Deckschichten mit den darin entwickelten Böden (Filter- und Pufferwirkung) weiträumig zerstört, was eine potentielle Beeinträchtigung des Trinkwassers bedeutet.
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Da sowohl während des Baus als auch im späteren Betrieb wassergefährdende Stoffe verwendet werden (Getriebe- und Hydrauliköle, Batteriesäure, Sprühöle und –fette, Lösungsmittel) ist es zudem nicht auszuschließen, dass Schadstoffe in untere Erdschichten eindringen. Zusätzlich können Gefahrstoffe durch technische Defekte oder menschliche Fehler austreten und zu einem Umweltschaden führen.
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Die bisher in Niedernhausen genannten Standorte für Windenergieanlagen sind jedoch Wasserschutzgebiete. Im Bereich südlich der hohen Kanzel, Engenhahn befinden sich vier Trinkwassergewinnungsanlagen; südwestlich vom Wasserschutzgebiet Buchwaldskopf, Oberjosbach gibt es drei Brunnen.
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Wasserschutzgebiete werden zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung ausgewiesen. Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist traditionell ein Eckpfeiler des vorbeugenden flächenhaften Grundwasserschutzes zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Hessen.
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Wasserschutzgebiete werden in Schutzzonen unterteilt:
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Zone I (Fassungsbereich): Sie schützt den eigentlichen Brunnen im Nahbereich. Das Betreten und die weitere Nutzung dieses Bereiches sind untersagt.
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Zone II (Engeres Schutzgebiet): Diese Zone wird gemäß der theoretischen Zufließzeit zum Brunnen (in der Regel 50 Tage) definiert. Es gelten besondere Nutzungsbeschränkungen, beispielsweise für die Bebauung und die Landwirtschaft.
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Zone III (Weitere Schutzzone): Sie wird, wenn irgend möglich, bis zur Grenze des Einzugsgebietes der Fassung ausgedehnt und erfasst damit das gesamte, der Fassung zufließende Grundwasser“.
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Bisher wurden für die Errichtung von Windkraftanlagen lediglich Wasserschutzgebiete der Zonen I und II ausgeschlossen, obwohl die Eingriffe auch eine potentielle Beeinträchtigung des Trinkwassers innerhalb und außerhalb der Schutzzone III darstellen.
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Die wichtigsten Gesteine im Taunus sind die Bunten Schiefer, die Sandsteine und der Taunusquarzit. Der Kammbereich des Taunus wird mit Ausnahme des Großen Feldbergs vom harten Quarzit dominiert, der insbesondere auch hydrogeologisch für die Grundwasserbildung und damit für die Trinkwasserversorgung überaus bedeutsam ist. Die sicherste Gewinnung von Grundwasser erfolgt nach Stengel-Rutkowski (2012) immer noch aus unbesiedelten bewaldeten Flächen wie den Taunushängen.
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Die Wasserschutzzonen I-III garantieren nicht, dass kein Grundwasserzustrom von außerhalb der Schutzzonen erfolgt. Aufgrund nicht bekannter Grundwasserbewegungen zum Beispiel infolge von Deformationen nach seismischen Ereignissen ist ein solcher Zustrom von Grundwasser nicht auszuschließen. Daher ist die Aussage zur Wasserschutzzone III: „Sie wird, wenn irgend möglich, bis zur Grenze des Einzugsgebietes der Fassung ausgedehnt und erfasst damit das gesamte, der Fassung zufließende Grundwasser“ reine Theorie.
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Der Wald braucht intakte Strukturen, um Wasserhaushalt und Trinkwasserspeicherung zu sichern. Die Planung zur Errichtung von Windenergieanlagen in den Niedernhausener Wasserschutzgebieten ist somit nicht mit dem Trinkwasserschutz vereinbar.
Bildnachweise:
1) Wasserschutzgebiet, Bürgerinitiative proWald Niedernhausen
2) Wald und Wasser, Bürgerinitiative proWald Niedernhausen