Windenergie

Etwa 23.000 Windenergieanlagen in Deutschland erzeugen zusammen 31.300 Mega Watt elektrische Energie und haben derzeit einem Anteil von 7,3 Prozent an der Deckung des Brutto-Stromverbrauchs. Der Wert des eingesparten Kohlenstoffdioxids (CO2) wird mit ca. 40 Millionen Tonnen angegeben.

Niemand bezweifelt, dass durch diese Windkraftanlagen teilweise sehr effizient elektrische Energie erzeugt werden kann. Leider werden einige Aspekte gern verschwiegen. Wir möchten an dieser Stelle zwei Themen aufgreifen und damit zeigen, dass es an einem schlüssigen und einheitlichen Energie- und Klimaschutzkonzept fehlt.

1.) Das Grundlastproblem:

  • Aus Windkraft und Photovoltaik erzeugter Strom ist nicht grundlastfähig. Sonne und Wind stehen nicht immer dann zu Verfügung, wenn Strom benötigt wird.  Daher müssen stets Reserveleistungen vorgehalten werden, mit denen die Schwankungen der Photovoltaik und Windkrafteinspeisungen kurzfristig ausgeglichen werden können. Eine Speichermöglichkeit für den aus Windkraft und Photovoltaik erzeugten Strom gibt es bisher noch nicht und wird es auch in absehbarer Zukunft nicht geben.
  • Die Reserveleistungen können nur durch konventionelle Kraftwerke sowie in sehr begrenztem Umfang durch Biomasse- und Wasserkraftanlagen erbracht werden. Das bedeutet: für jede Kilowattstunde aus Windkraft und Photovoltaik müssen ca. 0,8 Kilowattstunden aus grundlastfähigen Kraftwerken im Hintergrund bereitgehalten werden.
  • Dadurch, dass sie in die Reserverolle gedrängt werden, können die konventionellen Kraftwerke nicht gleichmäßig und damit betriebswirtschaftlich optimal betrieben werden. Sie emittieren in diesem Zustand pro Kilowattstunde deutlich mehr CO2 und werden durch den gesetzlichen Einspeisevorrang der erneuerbaren Energien zur Ineffizienz gezwungen.
  • 421 Millionen Kilowattstunden Strom, die überwiegend von Windkraftanlagen produziert wurden, sind 2012 durch die fehlende Speichermöglichkeit und mangels Infrastruktur verloren gegangen. Dieser Strom, der zwar beim Endverbraucher nie angekommen ist, wurde jedoch von den Bürgern über das EEG subventioniert.

2.) Der Europäische Emissionshandel

  • Das europäische Emissionshandelssystem legt die Gesamtemissionen für alle EU Staaten zusammen verbindlich fest. Alle Unternehmen, die einen CO2-Ausstoß verursachen, müssen innerhalb dieses festgelegten Kontingents Emissionsrechte erwerben und für jedes ausgestoßene Gramm CO2 ein entsprechendes Zertifikat nachweisen.
  • Diese Zertifikate werden an den Börsen oder zwischen den Unternehmen frei gehandelt. Einsparungen im deutschen Stromsektor bewirken zwar, dass weniger Zertifikate benötigt werden, aber auch dass der Zertifikatpreis in Europa sinkt.
  • Damit wird es für Unternehmen in anderen Sektoren und Ländern weniger lukrativ, in Emissionsvermeidung zu investieren, da die Ersparnis bei den Zertifikaten die Aufwendung nicht mehr rechtfertigt.
  • Regionale Einsparungen werden leider bisher vollständig an anderer Stelle ausgeglichen. Am Ende bestimmt allein das europaweit festgelegte Kontingent an Zertifikaten wie viel CO2 in Europa ausgestoßen wird.

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