Bürgerbeteilung Landesentwicklungsplan

Gespeichert von Gast (nicht überprüft) am Di., 11.09.2012 - 22:51

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat einen Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) mit dem Inhalt „Vorgaben zur Nutzung der Windenergie“ vorgelegt. Obwohl dieser Plan noch keine Festlegung auf kommunaler Ebene trifft, enthält er doch für ganz Hessen geltende wesentliche Festlegungen wie z.B. „Kriterien für die Ermittlung der Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie“ oder „Prüfung der Umweltauswirkungen“.

Informationen hierzu finden sich im Internet unter:
http://www.landesplanung-hessen.de/landesentwicklungsplan/anderungsverfahren-2012/
Hier kann man auch den Entwurf selbst herunterladen.

Für jeden Bürger besteht bis zum 8. Oktober 2012 die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, was mit einem internetgestützten Beteiligungsverfahren möglich ist, siehe:
http://www.lep-anhoerung.hessen.de/

Die Bürgerinitiative proWald Niedernhausen empfiehlt, sich mit dem Vorgaben zur Nutzung der Windenergie zu beschäftigen und von dem Recht der Stellungnahme Gebrauch zu machen. Sollten Sie Fragen haben, bietet die Bürgerinitiative Hilfestellung bei dem Beteiligungsverfahren an.