Einleitung
Die Gemeindevertretung Niedernhausen hat am 2.7.2025 nach Anhörung u.a. des Ortsbeirats Oberjosbach folgende Grundsätze und Leitlinien beschlossen (GV/0990/2021-2026). Diese sind als Leitlinien in der entsprechenden späteren rechtsverbindlichen Stellungnahme der Gemeinde gegenüber der Bundesnetzagentur als Genehmigungsbehörde zu berücksichtigen. Vermutlich wird die Frist zu Stellungnahme zu den Planfeststellungsunterlagen wieder in den Schulferien liegen, in welchen keine Sitzungen der Ausschüsse und der Gemeindevertretung stattfinden. Aus diesem Grund wurde der Gemeindevorstand zur Abgabe der konkreten Stellungnahme zu ermächtigt. Hierbei wird Rechtsberatung durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch genommen. Im Übrigen wird auf die Vorlage GV/0833/2021-2026 verwiesen.
Vorbemerkung:
Der Beschluss erfolgte nach aktuellem Kenntnistand der Verwaltung und dem bekannten Planungsstand beim Vorhabenträger Amprion GmbH. Gegenüber dem Entwurf der Verwaltung wurden auf Vorschlag der Gremien folgende Ergänzungen vorgenommen:
- „Bei der Trassenplanung ist das Vorkommen der Europäischen Wildkatze zu prüfen.“
- „Eine Bündelung aller Trassen, insbesondere Rhein-Main-Link und Ultranet als Erdverkabelung wird eingefordert.“
Die folgenden, vom Ortsbeirats Oberjosbach am 25.6.2025 beschlossenen Ergänzungen wurden NICHT vollständig übernommen (Stellungnahme dazu wird von ProWald angefordert):
- "Eine Bündelung der Trassen von Rhein-Main-Link und Ultranet ist anzustreben, sofern keine Nachteile für Oberjosbach entstehen."
- "Dem Ortsbeirat sind sämtliche der Gemeinde vorliegenden Gutachten zu dem Vorhaben Rhein-Main-Link bzgl. Oberjosbach, insbesondere betreffend einer Beeinträchtigung der Infrastruktur, Wasserversorgung und der Streuobstwiesen vorzulegen."
- "Dem Ortsbeirat sind die geplanten Konzepte zur Baustelleninfrastruktur (Lagerflächen; Verkehrswege) vorzulegen."
Beschlossene Grundsätze und Leitlinien
- In der Stellungnahme wird einführend die unverhältnismäßige Belastung der Gemeinde Niedernhausen mit linienförmigen Infrastrukturtrassen („Überbündelung“) in der Bereichen Straßen-, Schienen und Luftverkehr sowie Energie (Stromtrassen verschiedener Spannungsebenen und Betreiber, Gas) hervorgehoben.
- Die Trasse darf die Belange der Wasserversorgung Niedernhausens in keiner Weise be einträchtigen. Insbesondere muss die Förderung des Rohwassers über die beiden Brunnen in Oberjosbach unangetastet bleiben. Die Schutzzonen I und II aller Wasserschutz gebiete sind bei der Trassenplanung auszuklammern.
- Dem Schutz der Streuobstwiesen im OT Oberjosbach (teilweise naturschutzrechtlich geschützt bzw. als Ausgleichsfläche ausgewiesen) muss besondere Bedeutung beigemessen werden. Hier wurde die Trasse nach vorliegenden informellen Unterlagen jedoch nach Osten in den Bereich zwischen „Pfingstweidweg“ und Waldfläche „Kippel/Hammersberg“ verlegt und somit der Eingriff in die Streuobstwiesen vermindert. Der Planungsstand vom April 2025 kann der Anlage entnommen werden.
- Für die Trassenführung im Wald sind bevorzugt vorhandene Kalamitätsflächen zu nutzen, die infolge der gehäuft aufgetretenen Trockenjahre und des Befalls mit dem Fichtenborkenkäfer entstanden sind.
- Eine Bündelung der Trassen von Rhein-Main-Link und Ultranet ist anzustreben. Da das Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Rhein-Main-Link deutlich beschleunigt erfolgt, besteht kein großer zeitlicher Versatz mehr zwischen beiden Vorhaben.
- Auf den Erosionsschutz der entwaldeten Trasse in Hangbereichen wird besonders hin gewiesen
- Für den Zu- und Abfahrtsverkehr der Baustelle ist rechtzeitig ein Logistik- und Verkehrskonzept auszuarbeiten und der Gemeinde vorzulegen. Der Verkehr ist soweit wie möglich außerhalb der Ortschaften zu führen.
Die Bürgerinitative ProWald wird ihre bisherige Stellungnahme vom 01.10.2024 bezüglich der geänderten Trassenführung aktualisieren und einbringen.